Groovolt.de -  Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Instrumental- und Musiktheoretischer/Gehörbildender Unterricht bei Wolf Nils Bartels

Achtung! Dies ist eine veraltete AGB aus dem Archiv. Sie gilt nur für Schülerinnen und Schüler, die ihren Unterrichtsvertrag zwischen dem 1.12.2005 und dem 15.12.2005 abgeschlossen haben.
Zur aktuellen AGB

§1 Geltungsbereich

  1. Die in diesem Dokument verlauteten allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für das Geschäftsverhältnis zwischen Wolf Nils Bartels (im folgenden "Lehrer") und einer Privatschülerin bzw. einem Privatschüler des Unterrichtes für ein Instrument und/oder das Fach allgemeine Musiklehre/Gehörbildung.
  2. Im Besonderen werden hier der Veranstaltungsort, die Zahlungsbedingungen, die Bedingungen zur Vereinbarung und Absage der Termine unddie Kündigungsfristen der Unterrichtsverträge geregelt.

§2 Vertragsarten

  1. Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Arten von Unterrichtsverträgen:
  2. Der Vertrag über eine einzelne Unterrichtsstunde (im folgenden „Einzelstunde“): Eine Einzelstunde kommt durch mündliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien zu Stande.
  3. Der Vertrag für regelmäßigen Unterricht (im folgenden "Regelvertrag"): Der Regelvertrag kommt ausschließlich durch das Setzten der Unterschrift des Lehrers und der Schülerin bzw. des Schülers auf einer entsprechenden Vertragsurkunde zu Stande. Ist die Schülerin bzw. der Schüler zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch minderjährig, so ist der Vertrag von ihrem / seinem gesetzlichen Vormund zu unterzeichnen.
  4. Der Vertrag über eine festgelegte Anzahl von Unterrichtseinheiten mit Vorauszahlung (im folgenden "Paketvertrag"). Der Paketvertrag kommt durch mündliche Vereinbarung mit anschließender Ausstellung einer entsprechenden Rechnung seitens des Lehrers und der geleisteten Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages seitens des Schülers bzw. der Schülerin zu Stande.
  5. Geschenkgutscheine für ein Unterrichtspaket entsprechen sinngemäß einem Paketvertrag zwischen der beschenkten Person und dem Lehrer. Es gelten ergo die selben Vertragsbedingungen.

§3 Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe des Entgeltes für einen Vertrag entspricht, sofern von den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, den Preisen der im Internet unter http://www.groovolt.de/seiten/preise.htm zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten Preisliste.
  2. Das Entgelt für Einzelstunden wird spätestens zusammen mit dem Unterrichtstermin zwischen den Vertragsparteien vereinbart und ist zur vereinbarten Unterrichtseinheit passend in bar mitzubringen.
  3. Bei abgeschlossenem Regelvertrag wird das vereinbarte Unterrichtsentgelt für einen Kalendermonat jeweils zum ersten desselben Monats fällig, auch dann, wenn dieser in die Schulferien des Landes Berlin fällt. Die Höhe des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Anstehende Preiserhöhungen seitens des Lehrers werden mindestens drei Monate im Voraus angekündigt und führen zu einem neuen Vertragsabschluss.
  4. Der Paketvertrag ist erst nach erfolgter Zahlung des vollständigen bei Vertragsabschluss zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Unterrichtspaketentgelts gültig.
  5. Entgelte für Regel- und Paketverträge können entweder passend in Bar oder per Überweisung gezahlt werden. Wird das Entgelt im Falle einer Barzahlung nicht passend mitgebracht und ist der Lehrer nicht in der Lage das Geld zu wechseln, so kann der Lehrer zu Lasten der Unterrichtszeit das Geld in der näheren Umgebung wechseln gehen.

§4 Unterrichtstermine

  1. Jeder Unterrichtstermin wird zwischen den Vertragsparteien einzeln vereinbart.
  2. Der Regelvertrag vereinbart das Anrecht des Schülers bzw. der Schülerin auf eine Unterrichtseinheit von vertraglich festgelegter Dauer (30 - 120 Minuten) je angebrochener vertraglich festgelegter Unterrichtsperiode (wöchentlich bzw. 14-tägig), sofern diese nicht vollständig in die Schulferien des Landes Berlin fällt. Kann der Lehrer dieser Leistungsschuld innerhalb der Unterrichtsperiode nicht nachkommen, so verfällt diese nicht; in diesem Fall werden entsprechende Nachholtermine zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
  3. Der Paketvertrag hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten ab Vertragsabschluss im Sinne von §3 Abs. 4. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt das Anrecht seitens der Schülerin bzw. des Schülers auf die bezahlten Unterrichtseinheiten. In Einzelfällen kann der Lehrer diese Klausel kulant außer Kraft setzen.
  4. Kann die Schülerin bzw. der Schüler einen zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Unterrichtstermin nicht wahrnehmen, so kann er/sie den Unterrichtstermin bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn absagen bzw. verschieben. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlischt der Anspruch auf diese Unterrichtseinheit, es sei denn dieses Säumnis wurde durch das Einwirken höherer Gewalt verursacht. In diesem Fall kann der Lehrer die Vorlage eines entsprechenden Nachweises, beispielsweise eines ärztlichen Attestes verlangen. Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn der Lehrer sich im Sinne von §5 Abs. 2 bereits auf dem Weg zur Schülerin bzw. des Schülers befindet.

§5 Veranstaltungsort

  1. Der Unterricht findet im Unterrichtsatelier des Lehrers in der Ilsestr. 25 – 12051 Berlin statt.
  2. Auf Wunsch und vertraglicher Vereinbarung kann der Unterricht auch im Hause der Schülerin bzw. des Schülers oder an einem anderen Ort stattfinden. In diesem Fall erhöht sich das Unterrichtsentgelt um ein Anfahrtsentgelt. Dieses berechnet sich mit 5,- EUR pro angefangene 15 Minuten Fahrzeit pro Unterrichtstermin. Die Fahrzeit ist die Summe der benötigten Zeit für den Hin- und Rückweg vom Unterrichtsatelier des Lehrers zum vereinbarten Veranstaltungsort.

§6 Übertragbarkeit

  1. Regelverträge und Einzelstunden sind nicht auf andere Personen übertragbar.
  2. Paketverträge sind nur nach Absprache mit dem Lehrer und dessen Einverständnis auf andere Personen übertragbar.

§7 Vertragskündigung

  1. Der Lehrer kann jegliche Art von Unterrichtsverträgen fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Unterrichtseinheiten zurückerstattet, sofern sie nicht gemäß §4 Abs. 3 verfallen sind.
  2. Paketverträge enden automatisch mit dem Ende der letzten Unterrichtseinheit. Da seitens der Schülerin bzw. des Schülers bei dieser Vertragsart keinerlei weitere Verpflichtungen bestehen, kann diese Partei den Vertrag nicht kündigen; d.h. einmal erworbene Unterrichtspakete werden nicht zurückerstattet.
    Ausnahme: Wenn der Lehrer der Schülerin bzw. dem Schüler innerhalb der Laufzeit gemäß §4 Abs. 3 nicht ausreichend Unterrichtstermine anbieten kann, dann erhält die Schülerin bzw. der Schüler das Recht auf die prozentual anteilige Erstattung der verbliebenen Unterrichtseinheiten.
  3. Regelverträge können seitens der Schülerin bzw. des Schülers ohne Angabe von Gründen jederzeit zum 1. Tag des übernächsten Kalendermonats, jedoch frühestens zum 1. Tag des 4. Kalendermonats nach dem des Vertragsabschlusses schriftlich gekündigt werden.
  4. Die Kündigungsfrist für Regelverträge kann verkürzt werden durch das erfolgreiche Anwerben einer neuen Schülerin bzw. eines neuen Schülers, welche / welcher selbst einen Regel- oder Paketvertrag abschließt. In diesem Fall endet die Laufzeit des zuvor gekündigten Vertrages zeitgleich mit dem Abschluß des neuen.

Fassung vom 6.12.2005

Quelle: http://www.groovolt.de/seiten/agb.php
Datum des Quellenabrufes: 18.5.2012

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