Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Instrumental- und Musiktheoretischer/Gehörbildender Unterricht bei Wolf
Nils Bartels
Achtung! Dies ist eine veraltete AGB aus dem Archiv. Sie gilt nur für
Schülerinnen und Schüler, die ihren Unterrichtsvertrag zwischen dem
1.12.2005 und dem 15.12.2005 abgeschlossen haben.
Zur aktuellen AGB
§1 Geltungsbereich
- Die in diesem Dokument verlauteten allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln die Rahmenbedingungen für das Geschäftsverhältnis zwischen
Wolf Nils Bartels (im folgenden "Lehrer") und einer Privatschülerin
bzw. einem Privatschüler des Unterrichtes für ein Instrument und/oder
das Fach allgemeine Musiklehre/Gehörbildung.
- Im Besonderen werden hier der Veranstaltungsort, die Zahlungsbedingungen,
die Bedingungen zur Vereinbarung und Absage der Termine unddie Kündigungsfristen
der Unterrichtsverträge geregelt.
§2 Vertragsarten
- Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Arten von Unterrichtsverträgen:
- Der Vertrag über eine einzelne Unterrichtsstunde (im folgenden „Einzelstunde“):
Eine Einzelstunde kommt durch mündliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien
zu Stande.
- Der Vertrag für regelmäßigen Unterricht (im folgenden "Regelvertrag"):
Der Regelvertrag kommt ausschließlich durch das Setzten der Unterschrift
des Lehrers und der Schülerin bzw. des Schülers auf einer entsprechenden
Vertragsurkunde zu Stande. Ist die Schülerin bzw. der Schüler zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch minderjährig, so ist der Vertrag
von ihrem / seinem gesetzlichen Vormund zu unterzeichnen.
- Der Vertrag über eine festgelegte Anzahl von Unterrichtseinheiten
mit Vorauszahlung (im folgenden "Paketvertrag"). Der Paketvertrag
kommt durch mündliche Vereinbarung mit anschließender Ausstellung
einer entsprechenden Rechnung seitens des Lehrers und der geleisteten Zahlung
des vollständigen Rechnungsbetrages seitens des Schülers bzw. der
Schülerin zu Stande.
- Geschenkgutscheine für ein Unterrichtspaket entsprechen sinngemäß
einem Paketvertrag zwischen der beschenkten Person und dem Lehrer. Es gelten
ergo die selben Vertragsbedingungen.
§3 Zahlungsbedingungen
- Die Höhe des Entgeltes für einen Vertrag entspricht, sofern von
den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, den Preisen der im Internet unter http://www.groovolt.de/seiten/preise.htm
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten Preisliste.
- Das Entgelt für Einzelstunden wird spätestens zusammen mit dem
Unterrichtstermin zwischen den Vertragsparteien vereinbart und ist zur vereinbarten
Unterrichtseinheit passend in bar mitzubringen.
- Bei abgeschlossenem Regelvertrag wird das vereinbarte Unterrichtsentgelt
für einen Kalendermonat jeweils zum ersten desselben Monats fällig,
auch dann, wenn dieser in die Schulferien des Landes Berlin fällt. Die
Höhe des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss zwischen den Vertragsparteien
vereinbart. Anstehende Preiserhöhungen seitens des Lehrers werden mindestens
drei Monate im Voraus angekündigt und führen zu einem neuen Vertragsabschluss.
- Der Paketvertrag ist erst nach erfolgter Zahlung des vollständigen
bei Vertragsabschluss zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Unterrichtspaketentgelts
gültig.
- Entgelte für Regel- und Paketverträge können entweder passend
in Bar oder per Überweisung gezahlt werden. Wird das Entgelt im Falle
einer Barzahlung nicht passend mitgebracht und ist der Lehrer nicht in der
Lage das Geld zu wechseln, so kann der Lehrer zu Lasten der Unterrichtszeit
das Geld in der näheren Umgebung wechseln gehen.
§4 Unterrichtstermine
- Jeder Unterrichtstermin wird zwischen den Vertragsparteien einzeln vereinbart.
- Der Regelvertrag vereinbart das Anrecht des Schülers bzw. der Schülerin
auf eine Unterrichtseinheit von vertraglich festgelegter Dauer (30 - 120 Minuten)
je angebrochener vertraglich festgelegter Unterrichtsperiode (wöchentlich
bzw. 14-tägig), sofern diese nicht vollständig in die Schulferien
des Landes Berlin fällt. Kann der Lehrer dieser Leistungsschuld innerhalb
der Unterrichtsperiode nicht nachkommen, so verfällt diese nicht; in
diesem Fall werden entsprechende Nachholtermine zwischen den Vertragsparteien
vereinbart.
- Der Paketvertrag hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten ab Vertragsabschluss
im Sinne von §3 Abs. 4. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt das Anrecht
seitens der Schülerin bzw. des Schülers auf die bezahlten Unterrichtseinheiten.
In Einzelfällen kann der Lehrer diese Klausel kulant außer Kraft
setzen.
- Kann die Schülerin bzw. der Schüler einen zwischen den Vertragsparteien
vereinbarten Unterrichtstermin nicht wahrnehmen, so kann er/sie den Unterrichtstermin
bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn absagen
bzw. verschieben. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlischt der Anspruch auf
diese Unterrichtseinheit, es sei denn dieses Säumnis wurde durch
das Einwirken höherer Gewalt verursacht. In diesem Fall kann der Lehrer
die Vorlage eines entsprechenden Nachweises, beispielsweise eines ärztlichen Attestes
verlangen. Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn der Lehrer sich im Sinne von
§5 Abs. 2 bereits auf dem Weg zur Schülerin bzw. des Schülers
befindet.
§5 Veranstaltungsort
- Der Unterricht findet im Unterrichtsatelier des Lehrers in der Ilsestr.
25 – 12051 Berlin statt.
- Auf Wunsch und vertraglicher Vereinbarung kann der Unterricht auch im Hause
der Schülerin bzw. des Schülers oder an einem anderen Ort stattfinden.
In diesem Fall erhöht sich das Unterrichtsentgelt um ein Anfahrtsentgelt.
Dieses berechnet sich mit 5,- EUR pro angefangene 15 Minuten Fahrzeit pro
Unterrichtstermin. Die Fahrzeit ist die Summe der benötigten Zeit für
den Hin- und Rückweg vom Unterrichtsatelier des Lehrers zum vereinbarten
Veranstaltungsort.
§6 Übertragbarkeit
- Regelverträge und Einzelstunden sind nicht auf andere Personen übertragbar.
- Paketverträge sind nur nach Absprache mit dem Lehrer und dessen Einverständnis
auf andere Personen übertragbar.
§7 Vertragskündigung
- Der Lehrer kann jegliche Art von Unterrichtsverträgen fristlos und
ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall werden bereits
bezahlte Unterrichtseinheiten zurückerstattet, sofern sie nicht gemäß
§4 Abs. 3 verfallen sind.
- Paketverträge enden automatisch mit dem Ende der letzten Unterrichtseinheit.
Da seitens der Schülerin bzw. des Schülers bei dieser Vertragsart
keinerlei weitere Verpflichtungen bestehen, kann diese Partei den Vertrag
nicht kündigen; d.h. einmal erworbene Unterrichtspakete werden nicht
zurückerstattet.
Ausnahme: Wenn der Lehrer der Schülerin bzw. dem Schüler innerhalb
der Laufzeit gemäß §4 Abs. 3 nicht ausreichend Unterrichtstermine
anbieten kann, dann erhält die Schülerin bzw. der Schüler das
Recht auf die prozentual anteilige Erstattung der verbliebenen Unterrichtseinheiten.
- Regelverträge können seitens der Schülerin bzw. des Schülers
ohne Angabe von Gründen jederzeit zum 1. Tag des übernächsten
Kalendermonats, jedoch frühestens zum 1. Tag des 4. Kalendermonats nach
dem des Vertragsabschlusses schriftlich gekündigt werden.
- Die Kündigungsfrist für Regelverträge kann verkürzt
werden durch das erfolgreiche Anwerben einer neuen Schülerin bzw. eines
neuen Schülers, welche / welcher selbst einen Regel- oder Paketvertrag
abschließt. In diesem Fall endet die Laufzeit des zuvor gekündigten
Vertrages zeitgleich mit dem Abschluß des neuen.
Fassung vom 6.12.2005
Quelle: http://www.groovolt.de/seiten/agb.php
Datum des Quellenabrufes: 18.5.2012
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