Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)
Instrumental- und Musiktheoretischer/Gehörbildender
Unterricht bei Wolf Nils Bartels
§ 1 Geltungsbereich
- Der Verwender dieser AGB ist Wolf Nils Bartels BMus, diplomierter
Bassist und Musikpädagoge.
- Die in diesem Dokument verlauteten allgemeinen
Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen
für das Geschäftsverhältnis zwischen
dem Verwender (im folgenden "Lehrer" genannt)
und einer Privatschülerin bzw. einem Privatschüler
des Unterrichtes für ein Instrument und/oder
das Fach allgemeine Musiklehre/Gehörbildung
(im Folgenden „der/die SchülerIn“, pl. „die
SchülerInnen“).
- Im Besonderen werden hier der Veranstaltungsort,
die Zahlungsbedingungen, die Bedingungen
zur Vereinbarung und Absage der Termine und
die Kündigungsfristen der Unterrichtsverträge
geregelt.
- Diese AGB gelten nur für SchülerInnen, die ihren
Unterrichtsvertrag nach dem 15.12.2005 abgeschlossen
haben. SchülerInnen mit älteren Verträgen
finden den Verweis zu der für sie jeweils
gültigen Fassung im Archiv unterhalb
dieser AGB.ihre AGB im Internet
unterhalb der gültigen AGB unter http://www.groovolt.de/seiten/agb.php
§ 2 Probestunde
- Eine Probestunde umfasst 60 Minuten einschließlich ca. 15 Minuten
für weitere Vereinbarungen oder Nachbesprechungen.
- Das Entgelt für die Probestunde entspricht in etwa dem
halben Preis einer Unterrichtsstunde und findet
sich in der gültigen Preisliste.
- Entscheidet sich der/die SchülerIn für den Abschluss eines
Paket- oder Regelvertrages gemäß
der §§ 3 bis 6, so wird das bezahlte Entgelt für
die Probestunde bei Vertragsabschluss vollständig
erstattet. Dies geschieht in der Regel durch die Verrechnung
mit dem ersten fälligen Unterrichtsentgelt.
- Eine Probestunde kann nicht in Anspruch genommen werden,
wenn in den letzten zwölf Monaten ein Geschenkgutschein
auf den Namen des/der SchülerIn erworben wurde.
§ 3 Vertragsarten
- Es gibt grundsätzlich vier verschiedene Arten von Unterrichtsverträgen:
- Der Vertrag über eine einzelne Unterrichtsstunde
(im folgenden „Einzelstunde“). Hierfür
gelten die Regelungen aus § 4.
- Der Vertrag für regelmäßigen Unterricht (im
folgenden "Regelvertrag"). Hierfür
gelten die Regelungen aus § 5.
- Der Vertrag über eine festgelegte Anzahl von Unterrichtseinheiten
mit Vorauszahlung (im folgenden "Paketvertrag").
Hierfür gelten die Regelungen aus §
6.
- Der Vertrag über eine einzelne Probestunde. Hierfür
gelten die Regelungen der §§ 2 und 4.
Darüberhinaus gelten für alle Verträge die §§
1,7,8 und 9
- Geschenkgutscheine für ein Unterrichtspaket (im
Folgenden „Geschenkgutscheine“)
entsprechen sinngemäß einem Paketvertrag
zwischen der beschenkten Person und dem Lehrer. Hierfür
gelten ebenfalls die Regelungen der §§
1, 6 und 7.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer
/ die Käuferin des Geschenkgutscheines
gegenüber dem Lehrer die von ihm / ihr beschenkte
Person von der Gültigkeit dieser AGB in Kenntnis
zu setzen.
§ 4 Vertragsbedingungen für Einzelstunden
- Eine Einzelstunde kommt durch mündliche Vereinbarung
zwischen den Vertragsparteien zu Stande.
- Das Entgelt für Einzelstunden wird spätestens zusammen
mit dem Unterrichtstermin zwischen den Vertragsparteien
vereinbart und ist zur vereinbarten Unterrichtseinheit
fällig und passend in bar mitzubringen.
- Einzelstunden sind nicht auf andere Personen übertragbar.
§ 5 Vertragsbedingungen für Regelverträge
- Allgemein
- Der Regelvertrag vereinbart das Anrecht des/der SchülerIn
auf eine Unterrichtseinheit von vertraglich
festgelegter Dauer (30 - 120 Minuten) je angebrochener
vertraglich festgelegter Unterrichtsperiode
(wöchentlich bzw. 14-tägig), sofern diese
nicht vollständig in die Schulferien des Landes
Berlin fällt.
- Der Regelvertrag kommt ausschließlich durch das Setzen
der Unterschrift des Lehrers und des/der SchülerIn
auf einer entsprechenden Vertragsurkunde
zu Stande. Ist der/die SchülerIn zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses noch minderjährig,
so ist der Vertrag von ihrem / seinem gesetzlichen
Vertreter bzw. Vertreterin zu unterzeichnen.
- Der Regelvertrag ist ungeachtet seiner
Kündigungsfrist vom Wesen her ein Jahresvertrag,
d.h. das Unterrichtsentgelt ist auf der Basis von
einer Vertragslaufzeit von mindestens einem
Jahr kalkuliert. Daraus resultieren ins Besondere
die Regelungen zur Kündigung in § 5 Abs.
3d und 3e
- Zahlungsbedingungen
- Bei abgeschlossenem Regelvertrag wird das vereinbarte Unterrichtsentgelt
für einen Kalendermonat jeweils zum ersten
desselben Monats fällig, auch dann, wenn dieser
in die Schulferien des Landes Berlin fällt. Die
Höhe des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss
zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Anstehende Preiserhöhungen seitens
des Lehrers werden mindestens drei Monate
im Voraus angekündigt und führen zu einem
neuen Vertragsangebot.
- Entgelte für Regelverträge können entweder
passend in bar oder per Überweisung gezahlt werden.
- Bedingungen zur Kündigung seitens des/der SchülerIn
- Regelverträge sind nicht auf andere Personen
übertragbar.
- Regelverträge können grundsätzlich zum Ablauf des nächsten Kalendermonats
gekündigt werden. Ihre Mindestlaufzeit beträgt jedoch drei Kalendermonate. Nach vollzogener Kündigung wird also grundsätzlich noch mindestens ein Monatsentgelt fällig. Einer Begründung
bedarf es nicht.
- Diese Kündigungsfrist für Regelverträge
kann verkürzt werden durch das erfolgreiche Anwerben
einer neuen Schülerin bzw. eines neuen Schülers,
welche / welcher selbst einen Regel- oder Paketvertrag
abschließt. In diesem Fall endet die Laufzeit
des zuvor gekündigten Vertrages zeitgleich
mit dem Abschluss des neuen.
- Die Kündigung zum Ablauf der Monate Juni und
Juli ist nur dann möglich, wenn der Regelvertrag
in demselben Kalenderjahr abgeschlossen
wurde und es davor keinerlei Unterrichtsverträge
zwischen dem Lehrer und diesem/dieser SchülerIn
gegeben hat.
- Wenn sich der/die SchülerIn nach der Kündigung eines
Regelvertrages entschließt im übernächsten
Kalendermonat erneut einen Regelvertrag
abzuschließen, und der dazwischen liegende
Monat ganz oder teilweise mit den Schulferien des
Landes Berlin zusammenfällt, so wird mit dem
erneuten Vertragsabschluss zusätzlich
ein volles Monatsentgelt für diesen Zwischenmonat
fällig.
- Die Kündigung eines Regelvertrages kann ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen.
- Soweit nicht gesondert vermerkt, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem 1. Tag des Monats des zur Unterschrift des Lehrers zugehörigen Datums, bzw. dem 1. Tag des darauffolgenden Monats, sofern der Tag dieses Datums höher ist als der 15. Tag des Monats.
- Säumnis seitens des Lehrers
- Kann der Lehrer seiner Verpflichtung gemäß §5 Abs. 1a
innerhalb der Unterrichtsperiode
nicht nachkommen, so verfällt diese nicht; in diesem
Fall werden entsprechende Nachholtermine
zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
- Kann der Lehrer jedoch in den der Säumnis folgenden
12 Wochen keinen Nachholtermin anbieten, so
wird die versäumte Unterrichtseinheit
auf Wunsch alternativ zum Nachholtermin erstattet.
In diesem Fall errechnet sich der Geldwert (wu) einer
Unterrichtseinheit bei einem Monatsentgelt
(me) wie folgt: wu = me * 12 / 40 (wöchentlicher
Unterricht) bzw. wu = me * 12 / 20 (14-tägiger
Unterricht).
- Kommt es jedoch wiederholt zu Terminfindungsproblemen
die darin Begründet sind, dass der/die SchülerIn
fünf oder mehr vom Lehrer angebotene Unterrichtstermine
je Unterrichtsperiode ablehnt, so gilt
der Lehrer als in unzumutbarer Weise an der
Erfüllung seiner Vertragspflicht behindert
und kann das Anrecht seitens des/der SchülerIn
auf die betroffene Unterrichtseinheit
ersatzlos verfallen lassen.
§ 6 Vertragsbedingungen für Paketverträge
- Inhalt und Zahlungsbedingungen
- Der Paketvertrag kommt durch mündliche Vereinbarung des
Kaufes einer festgelegten Anzahl von Unterrichtseinheiten
gegen Vorauszahlung und die geleistete
Zahlung des vollständigen Entgeltes bzw.
- im Falle eines Ratenkaufes nach § 6 Abs.
1b - der ersten Monatsrate seitens des/der SchülerIn
zu Stande.
- Es ist nach Vereinbarung möglich eine Ratenzahlung
auf Stundungsbasis zu vereinbaren. In diesem
Fall erhöht sich das Entgelt abhängig von
der Anzahl der Monatsraten. Das erhöhte
Entgelt wird auf der Basis des Dispozinssatzes
der Berliner Sparkasse kalkuliert. Die erste
Rate wird gemäß § 6 Abs. 1a bei Vertragsabschluss
fällig, die weiteren jeweils zum 1. Tag der folgenden
Kalendermonate.
- Entgelte für Paketverträge können
entweder passend in bar oder per Überweisung
gezahlt werden.
- Vertragsdauer und Kündigungsmodalitäten
- Der Paketvertrag hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten
ab Vertragsabschluss im Sinne von § 6 Abs. 1a.
Nach Ablauf dieser Zeit verfällt das Anrecht seitens
des/der SchülerIn auf die bezahlte aber nicht
in Anspruch genommene Unterrichtseinheit.
In Einzelfällen kann der Lehrer diese Klausel
außer Kraft setzen.
- Paketverträge sind nur nach Absprache mit
dem Lehrer und dessen Einverständnis auf andere
Personen übertragbar.
- Paketverträge enden automatisch mit dem Ende der letzten
Unterrichtseinheit. Einmal erworbene
Unterrichtspakete werden nicht zurückerstattet.
Abweichend hiervon gilt jedoch das Widerrufsrecht
nach $ 7 sowie die Versäumnisklausel §5 Abs.
7
- Versäumnisklausel: Wenn der Lehrer dem/der
SchülerIn innerhalb der Laufzeit gemäß
§6 Abs. 2a nicht ausreichend Unterrichtstermine
anbieten kann, dann erhält der/die SchülerIn
das Recht auf die prozentual anteilige Erstattung
der verbliebenen Unterrichtseinheiten.
§ 7 Allgemeine vertragsübergreifende Regelungen
- Weitere Zahlungsbedingungen
- Die Höhe des Entgeltes für einen Vertrag entspricht, sofern
von den Vertragsparteien nicht anders vereinbart,
den Preisen der im Internet unter http://www.groovolt.de/seiten/preise.htm
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten
Preisliste.
- Wird das Entgelt im Falle einer Barzahlung nicht passend
mitgebracht und ist der Lehrer nicht in der Lage das
Geld zu wechseln, so erfolgt die Auszahlung des Wechselgeldes
erst beim nächsten Unterrichtstermin.
- Der Rechnungsbetrag ist je nach Vertragsart gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 5 Abs. 2 bzw. zum Zeitpunkt des Zugangs einer Rechnung, wenn in dieser Rechnung nicht anders vermerkt, sofort fällig. Um dem/der SchülerIn und dem Lehrer unnötige Kosten zu ersparen, verzichtet der Lehrer auf ein mehrstufiges Mahnverfahren. Sollte der/die SchülerIn diese Rechnung im Laufe der nächsten 30 Tage nicht begleichen, gerät der/die SchülerIn gemäß § 286 BGB automatisch in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt berechnet der Lehrer Verzugszinsen in Höhe des geltenden Basiszinssatzes nach § 247 BGB zuzüglich fünf Prozentpunkte p.a. Außerdem müssen alle Kosten eines anschließenden gerichtlichen Mahnverfahrens von dem/der SchülerIn getragen werden. Der/die SchülerIn wird daher gebeten, sich bei absehbaren Zahlungsverzögerungen rechtzeitig mit dem Lehrer in Verbindung zu setzen.
- Unterrichtstermine
- Jeder Unterrichtstermin wird zwischen den Vertragsparteien
einzeln vereinbart.
- Kann der/die SchülerIn einen zwischen den Vertragsparteien
vereinbarten Unterrichtstermin nicht
wahrnehmen, so kann er/sie den Unterrichtstermin
bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten
Unterrichtsbeginn absagen bzw. verschieben.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt die Unterrichtseinheit
als genommen und der Anspruch auf Nachholung dieser
Unterrichtseinheit zu einem späteren
Zeitpunkt erlischt. Dies gilt nicht im Fall der Säumnis
in Folge höherer Gewalt. In diesem Fall kann
der Lehrer die Vorlage eines entsprechenden Nachweises,
beispielsweise eines ärztlichen Attestes
verlangen. Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn
der Lehrer sich im Sinne von § 7 Abs. 3b bereits auf
dem Weg zum/zur SchülerIn befindet.
- Veranstaltungsort
- Der Unterricht findet im Unterrichtsatelier des Lehrers in der Immanuelkirchstr.2
- 10405 Berlin statt.
- Auf Wunsch und nach vertraglicher Vereinbarung kann der
Unterricht auch im Hause des/der SchülerIn
oder an einem anderen Ort stattfinden. In
diesem Fall erhöht sich das Unterrichtsentgelt
entsprechend einzelvertraglicher Regelung
- Kündigung seitens des Lehrers.
Der Lehrer kann jegliche Art von Unterrichtsverträgen
fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen.
In diesem Fall werden bereits bezahlte Unterrichtseinheiten
zurückerstattet, sofern sie nicht gemäß
§ 6 Abs. 2a verfallen sind.
- Erfolgsschuld
Ist der/die SchülerIn mit dem eigenen Lernerfolg nicht zufrieden,
so kann er aus dieser oder vergleichbaren Tatsachen
heraus keinerlei Erstattungsansprüche
geltend machen. Es liegt vielmehr in der Mitverantwortung
des/der SchülerIn den Lehrer von etwaigen Unzufriedenheiten
zeitig in Kenntnis zu setzen. Führen dererlei
Maßnahmen nicht zum Erfolg, so bleibt dem/der SchülerIn
ausschließlich der reguläre Kündigungsweg
gemäß § 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 2.
§ 8 Widerrufsrecht bei Internetkauf
- Für Geschenkgutscheine die mittels des Bestellformulars
im Internet erworben wurden gilt das gesetzliche
Widerrufsrecht von zwei Wochen. Dabei ist der Widerruf
in schriftlicher Form zu tätigen. Zur Einhaltung
der Frist gilt das Datum des Poststempels.
§ 9 Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht
- Ich gelobe sämtliche Personenbezogenen
Daten des/der SchülerIn sowie sonstige
mir aus dem Unterrichtsgeschehen bekannte
Eigenschaften und Details über den pädagogischen
Fortschritt streng für mich zu behalten und nicht an Dritte
weiterzugeben.
Fassung vom 15.12.2005
Links zu den älteren
Fassungen der AGB:
AGB vom 1.12.2005 - 15.12.2005
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